Vermögen an die Kinder übergeben: wie vorgehen?

24.08.2022

Viele Familien erhalten ihr Vermögen nicht nur für die aktuelle, sondern auch für die nächste Generation. Wie aber das Vermögen sinnvoll übertragen? Sollen die Kinder möglichst früh den Umgang mit Vermögen lernen oder erst im reiferen Alter Verantwortung dafür übernehmen? Wann ist der richtige Zeitpunkt? In welcher Höhe und auf welche Art soll das Vermögen übertragen werden?

 

Es gibt unterschiedliche Wege und nicht eine einzige «Best Practice». Wir listen und beschreiben hier die häufigsten Vorgehensweisen von Wealth Office Kunden auf.  

 

Starthilfe oder Anschubfinanzierung für das selbständige Leben

Oft erhalten Kinder eine erste Vermögenszuteilung, die den Charakter einer Starthilfe oder Anschubfinanzierung für das eigene Leben zum Ziel hat. Die Idee dabei ist, den Kindern zu einem bestimmten Zeitpunkt – oft bei Volljährigkeit oder nach Studiumsabschluss – einen definierten Betrag zu übertragen. Dieser steht dann meist zur freien Verfügung. Eher selten wird dieser an bestimmte Zwecke gebunden oder solche ausgeschlossen. Im Vordergrund steht hier die finanzielle Selbständigkeit und auch Eigenverantwortung in Vermögensfragen.

 

Tipps

  • Den Betrag gut dotieren, aber nicht zu gross halten
  • Dafür ohne Zweckbindung übergeben

 

Die Finanzierung einer Immobilie oder der unternehmerischen Idee

Als erstes bedeutendes finanzielles Engagement steht bei jungen Familien in vielen Fällen der Kauf eines Eigenheims oder die Finanzierung einer unternehmerischen Idee an. Dies finanziell zu unterstützen, ist ebenfalls ein Vorgehen, das oft Verwendung findet. Auch hier kann der Betrag vorgängig definiert oder aber auch bewusst offengehalten und von Zeitpunkt, Art und Grösse der Immobilie abhängig gemacht werden. Das Ziel ist in diesem Fall in erster Linie die Unterstützung bei der Familiengründung. Der Übertrag von Verantwortung in Vermögensfragen steht weniger im Vordergrund. Der Zeitpunkt hängt vornehmlich an der Familien- bzw. Lebensplanung der Kinder und kann daher auch von Kind zu Kind variieren.

 

Tipps

  • Die Absicht frühzeitig mitteilen, sodass die Kinder wissen, dass für solche Zwecke Vermögen bereitgestellt werden könnte und kein schlechtes Gewissen entsteht
  • Die Gleichbehandlung von Geschwistern und die Form (siehe auch unten) der Vermögensübergabe gut auswählen

 

Generationen über ein Familienvermögen verknüpfen

Immer häufiger zu Anwendung kommt die Gründung eines Familienvermögens in Form einer Gesellschaft oder seltener in Form von Trusts oder Stiftungen, an welcher die Kinder oder mehrere Generationen beteiligt sind. Dabei hält die Gesellschaft das Vermögen, oft auch Immobilien, und ist für die Bewirtschaftung zuständig. Hier kann der Prozess des Einbezugs und der Übernahme der Verantwortung über die Eigentümerschaft und Organe (Verwaltungsrat) gestaltet werden und damit schrittweise erfolgen. Je nach Präferenz stehen Mitwirkung und Mitverantwortung bei der Verwaltung der Gesellschaft und damit des Vermögens mehr oder weniger im Zentrum.

 

Tipps:

  • Einfachere Strukturen sind zu bevorzugen
  • Klare Regeln und Governance setzen

 

 

Vermögenstransfer: Kredit? Erbvorbezug? Schenkungen?

Eltern können auch der Überzeugung sein, dass das Familienvermögen den Kindern möglichst früh zur Verfügung stehen soll. Die verfügbaren Mittel für sich selbst werden dabei oft über die Erhaltung eines gewissen Lebensstandards definiert. In diesem Fall wird das Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgeteilt und als Schenkung oder Erbvorbezug den Kindern zur Verfügung gestellt. Hier kommen gängige Modelle der Aufteilung im Erbfall zur Anwendung. Die nächste Generation kommt so oft zu einem früheren Zeitpunkt bewusst in die Pflicht die Verantwortung über das Vermögen zu übernehmen – wogegen sich die Eltern aus diesem Prozess zurückziehen. Vielfach werden in diesem Zusammenhang auch Nutzniessungsrechte definiert.

 

Tipps:

  • Ein schrittweises Vorgehen erleichtert den Umgang
  • Die Form des Vermögenstransfers genau beachten. Ein Kredit ist meist einfacher zu handhaben, als ein Erbvorbezug oder die Schenkung
  • Die steuerlichen Folgen nicht ausser Acht lassen

 

 

Welche Vorgehensweise für welche Familie geeignet ist, hängt stark von den individuellen Präferenzen und der «Familien-Kultur» ab. Sinnvoll ist diesen Prozess aktiv zu gestalten und möglichst frühzeitig zu diskutieren und festzulegen. Wer in diesen Prozess involviert sein soll, ist ebenfalls von Fall zu Fall unterschiedlich. Auf beratender Seite haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht bei einem geordneten Einbezug der nächsten, teilweise sogar übernächsten Generation. Eine professionelle Begleitung und entsprechende Rollenverteilung bzw. Unterstützung und Entlastung der Eltern von Prozessaufgaben kann dabei sehr hilfreich sein, ist aber kein «must».

 

Eine Auseinandersetzung mit der Frage - allenfalls unter Einbezug der Kinder - und damit ein bewusster Entscheid lohnt sich. Beim Blick auf denkbare Lösungen zeigen sich verschiedene empfehlenswerte Vorgehensweisen.

 


Sehr gerne stehen Ihnen unsere Experten für weitere Auskünfte und Fragen zur Verfügung.